AGB

Verkaufs- Lieferungs- und Montagebestimmungen
Diese Bestimmungen (Pos. 1-20) sind integrierter Bestandteil unserer Verträge!

gültig ab 01.10.03


 

1. Offerten

Gültigkeit im Sinne von Art.3 OR : 90 Tage.
Die Preise in den Offerten basieren auf den entsprechenden Stückzahlen pro Position. Kleinere oder grössere Stückzahlen ergeben entsprechende Mehr- oder Minderpreise.

2. Verträge / Auftragsbestimmungen

Die Verträge und allfällige Vertragsänderungen schliessen wir schriftlich ab, oder wir stellen dem Auftragserteiler eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Definitive Auftragsbestätigungen und / oder Werkverträge werden erst nach Genehmigung und Rückerhalt allfälliger unterzeichneten Ausführungsplänen erstellt bez. unterschrieben.

3. Preise

Materialpreise, Löhne, Sozialleistungen und Spesen der Offerten und Auftragsbestätigungen basieren auf den jeweils gültigen Ansätzen. Allfällige Erhöhungen oder Senkungen und die daraus entfallenden Unkostenbeiträge gehen zu Lasten, bez. zugunsten des Auftraggebers.
Vom Auftragserteiler angeordnete Überstunden werden mit dem Überzeitzuschlag lt. GAV für das
Anschlägergewerbe von Zürich und Umgebung belastet.

4. Mindestmasse

Mindestmasse werden in der Offerte oder Auftragsbestätigung falls nötig bestimmt.

5. Schutzmassnahmen

Der Auftraggeber übernimmt Feuer-, Wasserschaden-, Einbruch- und Diebstahlrisiko, sowie alle anderen Schadenrisiken vom Zeitpunkt an, da die Ware am Bestimmungsort abgeladen wird.
Das Schützen der Produkte gegen Beschädigungen und Verschmutzungen muss bauseits oder durch den Auftragserteiler erfolgen, es sei denn, der Auftraggeber erteile uns hiefür einen speziellen Auftrag.

6. Beschädigungen

Wir bemühen uns Schäden, bei Demontagen und Montagen an übrigen Bauteilen zu vermeiden. Entstehen trotz sorgfältigen Demontagen und Montagen Ausbrüche in Gips, Beton, Mauerwerk oder Plättli usw. werden die dadurch entstehenden Kosten, nicht von der Firma BauPro Altburg getragen.
Für Beschädigungen, die unsere Mitarbeiter an Gebäuden oder anderen Einrichtungen anrichten, haften wir nur bis zum Deckungsbetrag unserer Haftpflichtversicherung.

7. Konditionen

Schlussrechnungen 30 Tage rein netto. Akontozahlungen innert 10 Tagen.
Die Erhebung von Mängelrügen entbindet den Auftragerteiler nicht von der Zahlungspflicht.
Skonto wird nur gewährt, wenn dies in der Offerte oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt ist.
5 % Verzugszins bei verspäteten Zahlungen
Auf Regieansätze wird kein Rabatt gewährt
Werden Rapporte nicht innerhalb von 3 Tagen nach Zustellung unterzeichnet retourniert, gelten die Rapporte vom Auftragerteiler oder Bauherr als akzeptiert.
In unseren Preisen ist, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, die Mehrwertsteuer nicht eingerechnet.

8. Garantie und Gewährleistung

Unsere Garantie beträgt, wenn in Offerte oder Auftragsbestätigung nichts anderes vermerkt ist 1 Jahr, abgedeckt durch eine Garantieversicherung. Ein Garantierückbehalt ist nicht zulässig.
Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf den Ersatz oder die Nachbesserung schadhafter Teile.
Für Folgeschäden haften wir nur bis zum Deckungsbeitrag unserer Haftpflichtversicherung.
Der Ersatz von Kosten für Leistungen, welche der Auftragerteiler oder Dritte erbracht haben, ist ausgeschlossen.
Ein Anspruch des Auftragerteilers auf Wandlung oder Preisminderung besteht nicht.
Entgangener Gewinn oder ein mittelbarer Schaden ist von uns nur als Folge eines Sachschadens zu ersetzen.
Jede Gewährleistung für Mängel ist ausgeschlossen die auf Fehler der Baukonstruktion oder in den Plänen, die uns vom Auftragserteiler zur Verfügung gestellt wurden, zurückzuführen sind.

Jede Gewährleistung für entstandene Schäden durch missachten falscher Pflege und Unterhalt wird abgelehnt. Merkblätter und Anleitungen leigen der Schlussrechnung bei, oder auf unserer Homepage. Z.B. Parkett: Luftfeuchtigkeit darf nicht unter 35% fallen. Gilt auch für Wohnungen mit kontrollierter Lüftung jeglicher Art. Oberflächentemperatur max. 27°.

9. Montagematerial

Bei ausschliesslichen Montagearbeiten wird das Montagematerial, wenn nichts anderes vereinbart wird, vom jeweiligen Auftragserteiler gestellt, allenfalls durch die Fa. BauPro Altburg gegen Rechnung.

10. Der Auftragserteiler

garantiert der BauPro Altburg, rechtzeitige Lieferungen, sowie die nötigen Pläne und Instruktionen
für die Ausführung des Auftrages. Allfällige Wartezeiten werden zum Regieansatz verrechnet.
Der Auftragserteiler ist für die Anlieferung und Verbringung des Materials bis ins Anlieferungsgeschoss zuständig.
Der Auftragserteiler stellt einen abschliessbaren Raum zur Verfügung.

11. Abnahme der Arbeiten

Der Auftragserteiler, der Bauherr, oder ein bevollmächtigter Stellvertreter bestätigt unseren Monteuren die Abnahme der Arbeiten schriftlich und zwar jeweils sofort nach Beendigung der Montagearbeiten.

12. Reklamationen

Allfällige Reklamationen und Mängelrügen können wir nur entgegennehmen, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Lieferung oder nach beendeter Montage schriftlich angebracht werden.

13. Zufahrt zur Baustelle

Die Zufahrt zum Eingang der einzelnen Gebäude muss in jedem Fall gewährleistet sein. Ist dies nicht der Fall, müssen wir die entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen

14. Treppenhäuser

Treppenhäuser müssen gut begehbar und dürfen nicht durch Gerüste oder Material eingeengt sein.

15. Montageverhältnisse, Anpassungsarbeiten

Bei Beginn der Montagearbeiten werden normale Montageverhältnisse vorausgesetzt. Anpassungsarbeiten infolge Ungenauigkeiten in den Ausführungsplänen des Auftraggebers oder ungenauem, krummem Mauerwerk etc. werden nach Ergebnis zusätzlich verrechnet.
In bewohnten Bauten muss der nötige Arbeitsplatz frei sein und die persönlichen Gegenstände sind vom
Besitzer zuschützen.

16. Stromanschlüsse

Geeignete Stromanschlüsse sind bei den Montagestellen (max. 25 m entfernt), bauseits kostenlos zur Verfügung zu stellen.

17. Entsorgung

Die Kosten für die Entsorgung von allfälligem Abfall und/oder von demontiertem
Material geht zu Lasten der Auftragserteiler.

18. Abweichende Bedingungen

Alle vom Auftraggeber gemachten Vorschriften, welche mit unsere Bedingungen nicht übereinstimmen, sind für uns nur bei ausdrücklicher schriftlicher Gegenbestätigung verbindlich. Soweit unsere Bedingungen nichts anderes vorschreiben, gelten die entsprechenden SIA - Normen.
Für die Verbindlichkeit von Bedingungen gilt folgende Reihenfolge:
Werkvertrag und unterzeichnete Pläne, Auftragsbestätigung, Devis und Offertunterlagen.

19. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist am Sitz der Firma BauPro Altburg.
Die BauPro Altburg ist jedoch auch berechtigt, das Gericht am Sitz des Auftragerteilers anzurufen.
Betreibungsort für Auftragerteiler mit ausländischem Wohnsitz ist ebenfalls am Sitz der Firma BauPro Altburg.

20. Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht.